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Ausschreibung CityARTists 2022

Das NRW KULTURsekretariat (NRWKS) schreibt gemeinsam mit seinen Mitgliedsstädten für das Jahr 2022 zehn Preise im Sinne einer Förderung (Stipendium) für Bildende Künstler:innen aus den Sparten Malerei, Skulptur, (Video-)Installation, zeitbasierte Medien und Fotografie in der Gesamthöhe von bis zu 50.000 Euro aus. Die Preisgelder werden als Stipendien vergeben und betragen 5.000 Euro je Künstler:in und Mitgliedsstadt. Insgesamt werden bis zu zehn Künstler:innen aus zehn Mitgliedsstädten ausgezeichnet. Alle Infos hier: hier oder weiter unten.

Folgende Mitgliedsstädte nehmen teil: Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Köln, Krefeld, Mönchengladbach, Moers, Mülheim an der Ruhr, Münster, Neuss, Oberhausen, Recklinghausen, Solingen und Wuppertal.

Die Ausschreibung richtet sich an einzelne Künstler:innen, die eine künstlerische Ausbildung (Hochschule, Akademie, Meisterklasse et cetera) genossen haben und/oder eine Reihe von Ausstellungen in Museen, Kunsthallen, Kunstvereinen et cetera vorweisen können. Die Bewerber:innen müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung das 50. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in der Mitgliedsstadt haben, in der sie sich bewerben. Künstler:innen, die sich in den Vorjahren beworben haben, sind herzlich eingeladen, sich erneut zu bewerben. Die bisherigen CityARTists-Preisträger:innen können sich leider nicht erneut bewerben.

Eine lokale Jury wählt unter der Federführung des Kulturamts/Kulturbüros der Stadt eine oder einen Künstler:in aus und schlägt sie/ihn der zentralen Jury des NRWKS vor.

Gültig sind ausschließlich digitale Bewerbungen, die per E-Mail eingehen.

Die Bewerbung (maximal 12 Seiten und in einem PDF zusammengefasst) soll enthalten:
einen künstlerischen Lebenslauf mit aussagekräftigen Angaben zur Ausbildung und zu Ausstellungen (maximal zwei Seiten) sowie Referenzen und Werkbeispiele. Internetverweise sind möglich, jedoch nicht maßgeblich. Ergänzend zum Bewerbungs-PDF wird ein Anschreiben (maximal zwei Seiten in einem PDF) erwartet, in dem unter anderem die beabsichtigte Verwendung des Preisgeldes für ausschließlich künstlerische Zwecke dargelegt wird. In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass für die Jurys neben den Angaben zur Verwendung des Preisgeldes vor allem die Arbeiten der Künstlerin / des Künstlers maßgeblich sind. Sofern nicht anders verfügbar, kann dem Kulturamt / Kulturbüro fristgerecht ergänzendes Material in analoger Form bereitgestellt werden.

Die Ausschreibungsfrist endet am 29. April 2022. Später eingehende Einreichungen können nicht berücksichtigt werden. Die Bewerbung richtet sich an Ihrem lokalen Kulturamt.